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Schlagwort: Fachanwalt für Familienrecht

Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: Was gilt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. XII ZB 415/25) wichtige Fragen zum Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang geklärt.

Lebt ein Kind überwiegend bei einem Elternteil, bleibt es grundsätzlich beim Residenzmodell. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil den Barunterhalt zahlt. Ein deutlich umfangreicherer Umgang führt nicht automatisch zu einer anteiligen Unterhaltspflicht beider Eltern.

Mehr Umgang kann den Unterhalt beeinflussen

Zusätzliche Betreuungszeiten können sich trotzdem auf die Höhe des Kindesunterhalts auswirken. Übernimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil beispielsweise zusätzliche Kosten für Verpflegung, Fahrten oder die Betreuung des Kindes, können diese Aufwendungen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Herabstufung innerhalb der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Der BGH hält darüber hinaus eine pauschale Berücksichtigung von Naturalleistungen in Höhe von grundsätzlich 10 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 15 Prozent, für möglich.

Erweiteter Umgang oder Wechselmodell?

Entscheidend ist, wie die Betreuung tatsächlich verteilt ist. Erst wenn beide Eltern das Kind annähernd gleich häufig betreuen und auch vergleichbar Verantwortung für den Alltag übernehmen, kann ein Wechselmodell vorliegen. Dann gelten andere Regeln für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Fazit

Mehr Umgang bedeutet nicht automatisch weniger Kindesunterhalt. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen und Kosten können aber unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Wenn sich die Betreuungszeiten deutlich verändert haben, kann es sinnvoll sein, die bestehende Unterhaltsberechnung überprüfen zu lassen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Neubrandenburg berate ich Sie zu Kindesunterhalt, erweitertem Umgang und Wechselmodell.

Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung – Was gilt im Familienrecht?

Wer über eine Scheidung nachdenkt, stößt schnell auf den Begriff des sogenannten Trennungsjahres. Viele Mandantinnen und Mandanten fragen sich dabei, wann Ehepartner rechtlich überhaupt als „getrennt lebend“ gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung

In den meisten Fällen setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann regelmäßig ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob einer der Ehepartner auszieht. Vielmehr kommt es darauf an, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde und keine gemeinsame Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht.

Muss ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Nein. Auch wenn viele Menschen eine Trennung automatisch mit einem Auszug verbinden, ist dies rechtlich nicht zwingend erforderlich. Eine Trennung kann grundsätzlich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses erfolgen.

Gerade aus finanziellen Gründen oder wegen gemeinsamer Kinder ist ein sofortiger Auszug häufig nicht möglich. Das Familienrecht berücksichtigt diese Lebensrealität.

Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung

Damit das Familiengericht eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung anerkennt, müssen die Ehepartner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander trennen.

Dazu gehört insbesondere:

  • getrennte Schlafzimmer,
  • getrennte Freizeitgestaltung,
  • keine gegenseitige Versorgung im Alltag,
  • eigenständiger Einkauf und eigene Essenszubereitung,
  • getrennte Haushaltsführung soweit möglich,
  • eigenverantwortliche Reinigung der jeweils genutzten Bereiche.

Küche, Bad oder andere Gemeinschaftsräume dürfen zwar weiterhin gemeinsam genutzt werden. Entscheidend ist jedoch, dass keine eheliche Gemeinschaft mehr gelebt wird.

Finanzielle Trennung schafft Klarheit

Neben der räumlichen Trennung sollte auch die wirtschaftliche Verflechtung möglichst beendet werden. Empfehlenswert ist beispielsweise:

  • die Nutzung getrennter Bankkonten,
  • eine klare Aufteilung laufender Kosten,
  • die Überprüfung gemeinsamer Versicherungen,
  • eine nachvollziehbare Dokumentation der Trennung.

Eine saubere finanzielle Trennung kann später helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und den Beginn des Trennungsjahres nachzuweisen.

Warum der Nachweis der Trennung wichtig ist

Besondere Schwierigkeiten entstehen häufig dann, wenn die Ehepartner während des Trennungsjahres weiterhin unter einem Dach wohnen. Kommt es später zum Scheidungsverfahren und bestreitet ein Ehepartner die Trennung, muss derjenige, der die Scheidung beantragt, das Getrenntleben nachweisen können.

Deshalb ist es sinnvoll, den Zeitpunkt der Trennung möglichst frühzeitig zu dokumentieren und rechtlichen Rat einzuholen. So lassen sich spätere Beweisprobleme oft vermeiden.

Fachanwaltliche Beratung in Neubrandenburg

Die Frage, ob die Voraussetzungen des Getrenntlebens erfüllt sind, spielt für Unterhalt, Vermögensfragen und die spätere Scheidung eine wichtige Rolle. Gerade bei einer Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung können rechtliche Fallstricke entstehen.

Rechtsanwalt Kahl, Fachanwalt für Familienrecht in Neubrandenburg, berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen des Getrenntlebens, zum Trennungsjahr und zu allen Fragen rund um Trennung und Scheidung.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft Klarheit und hilft dabei, spätere Konflikte zu vermeiden.

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