Am Freitag, den 04.10.2024, bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

Unsere seit 1991 in Neubrandenburg etablierte Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende, individuelle, auf Ihre Interessen ausgerichtete rechtliche Betreuung, auch überregional.

 

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in den Bereichen: Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht und allgemeines Zivilrecht.

 

Hohes Engagement, Effizienz und Einfühlungsvermögen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Unser Kanzleiteam besticht durch seinen schnellen, freundlichen und zuverlässigen Service.

 

Kurzfristige Terminvereinbarungen und ausführliche Beratungsgespräche sind jederzeit möglich. In dringenden Fällen führen wir auch Hausbesuche durch.

 

Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Wir sind nur zufrieden, wenn Sie es auch sind. Dementsprechend sind wir offen für all Ihre Fragen, Wünsche und Probleme.

 

 

AKTUELLES


Fahrerlaubnisentzug bei Konsum "harter Drogen" auch ohne Kfz-Nutzung

Nach der – auch einmaligen – Einnahme sogenannter „harter Drogen“ (bspw. Kokain, Amphetamin, Ecstasy) wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen. Im Gegensatz zum Alkoholkonsum kommt es beim Konsum dieser Drogen nicht darauf an, ob der Betroffene unter Einfluss der Drogen ein Fahrzeug geführt hat und sich selbst in der Lage sieht, auch zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte klar, dass schon die einmalige Einnahme harter Drogen ausreicht, die Fahrerlaubnis wirksam zu entziehen. (Beschluss vom 18.01.2019, 1 L 1587/18.NW)

 

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