Zum Hauptinhalt springen

Schlagwort: Kindesunterhalt

Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: Was gilt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. XII ZB 415/25) wichtige Fragen zum Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang geklärt.

Lebt ein Kind überwiegend bei einem Elternteil, bleibt es grundsätzlich beim Residenzmodell. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil den Barunterhalt zahlt. Ein deutlich umfangreicherer Umgang führt nicht automatisch zu einer anteiligen Unterhaltspflicht beider Eltern.

Mehr Umgang kann den Unterhalt beeinflussen

Zusätzliche Betreuungszeiten können sich trotzdem auf die Höhe des Kindesunterhalts auswirken. Übernimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil beispielsweise zusätzliche Kosten für Verpflegung, Fahrten oder die Betreuung des Kindes, können diese Aufwendungen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Herabstufung innerhalb der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Der BGH hält darüber hinaus eine pauschale Berücksichtigung von Naturalleistungen in Höhe von grundsätzlich 10 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 15 Prozent, für möglich.

Erweiteter Umgang oder Wechselmodell?

Entscheidend ist, wie die Betreuung tatsächlich verteilt ist. Erst wenn beide Eltern das Kind annähernd gleich häufig betreuen und auch vergleichbar Verantwortung für den Alltag übernehmen, kann ein Wechselmodell vorliegen. Dann gelten andere Regeln für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Fazit

Mehr Umgang bedeutet nicht automatisch weniger Kindesunterhalt. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen und Kosten können aber unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Wenn sich die Betreuungszeiten deutlich verändert haben, kann es sinnvoll sein, die bestehende Unterhaltsberechnung überprüfen zu lassen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Neubrandenburg berate ich Sie zu Kindesunterhalt, erweitertem Umgang und Wechselmodell.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner