Betreuungsunterhalt nach der Trennung: Wie viel steht Eltern zu?
Nach einer Trennung stellt sich für viele Eltern schnell die Frage: Wer kümmert sich ums Kind – und wie wird das finanziell geregelt? Gerade wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, kommt der sogenannte Betreuungsunterhalt ins Spiel.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt, worauf es dabei wirklich ankommt – und warum die Höhe oft niedriger ausfällt, als viele erwarten.
Betreuungsunterhalt: Wovon hängt die Höhe ab?
Grundsätzlich gilt: Betreuungsunterhalt orientiert sich an der Lebenssituation des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Entscheidend ist also die Frage: Wie viel Einkommen hätte die Person ohne das Kind zur Verfügung gehabt?
Im konkreten Fall lag dieses Einkommen bei rund 1.275 Euro netto monatlich.
Der Fall im Überblick
Die Eltern trennten sich kurz nach der Geburt ihres Kindes. Der Vater zahlte zunächst Kindesunterhalt sowie zusätzlich rund 360 Euro monatlich an die Mutter.
Diese verlangte darüber hinaus Betreuungsunterhalt für einen längeren Zeitraum – bekam aber am Ende deutlich weniger zugesprochen.
Warum?
Einkommen, Elterngeld und tatsächlicher Bedarf
Im ersten Jahr nach der Geburt bezog die Mutter Elterngeld. Ein Teil davon wurde auf ihren Bedarf angerechnet. Dadurch ergab sich rechnerisch zwar eine finanzielle Lücke.
Aber: Entscheidend ist nicht nur der Bedarf, sondern auch die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils.
Und genau hier lag der Knackpunkt:
Der Vater konnte nur eingeschränkt zahlen. Deshalb sprach das Gericht lediglich für einen kurzen Zeitraum einen zusätzlichen Unterhalt von etwa 100 Euro monatlich zu.
Für einzelne Monate entfiel der Anspruch sogar komplett, weil bereits ausreichend Unterhalt gezahlt worden war.
Was bedeutet das für Eltern?
Das Urteil macht deutlich:
- Betreuungsunterhalt ist kein fester Pauschalbetrag
- Maßgeblich ist das frühere Einkommen des betreuenden Elternteils
- Einkommen wie Elterngeld wird teilweise angerechnet
- Und ganz entscheidend: Die Zahlungsfähigkeit des anderen Elternteils begrenzt den Anspruch
Familienrecht in Neubrandenburg: Frühzeitig beraten lassen
Gerade beim Thema Unterhalt kommt es auf viele Details an. Kleine Unterschiede bei Einkommen, Betreuung oder Lebenssituation können große Auswirkungen haben.
Daher lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. So lassen sich Ansprüche realistisch einschätzen und rechtssicher durchsetzen.
Fazit: Betreuungsunterhalt muss individuell berechnet werden
Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen kann, heißt das nicht automatisch, dass hohe Zahlungen erfolgen. Jeder Fall wird individuell geprüft – mit Blick auf Einkommen, Betreuungssituation und finanzielle Möglichkeiten beider Eltern.
