Zum Hauptinhalt springen

Schlagwort: Versorgungsausgleich

Ablauf einer Ehescheidung – Es werden keine „Scheidungspapiere“ unterschrieben

Viele Menschen stellen sich eine Scheidung so vor, dass die Ehepartner irgendwann beim Anwalt oder Gericht erscheinen und dort einfach einige „Scheidungspapiere“ unterschreiben. Tatsächlich läuft ein Scheidungsverfahren in Deutschland anders ab. Eine Ehe wird nicht durch die Unterschrift der Ehegatten beendet, sondern durch einen Beschluss des Familiengerichts geschieden. Voraussetzung hierfür ist ein förmliches gerichtliches Verfahren.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Neubrandenburg begleite ich Mandanten durch das gesamte Scheidungsverfahren und erläutere die einzelnen Schritte verständlich und transparent.

1. Das Trennungsjahr

Vor einer Scheidung müssen Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll beiden Partnern die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung zu überdenken und eine Versöhnung zu versuchen.

Getrennt leben bedeutet nicht zwingend, dass einer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Auch innerhalb derselben Wohnung kann eine Trennung möglich sein, wenn die Ehepartner ihren Alltag wirtschaftlich und persönlich getrennt gestalten.

2. Der Scheidungsantrag

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung beantragt werden. Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Ein Scheidungsantrag ohne anwaltliche Vertretung ist rechtlich nicht möglich.

Für den Antrag werden unter anderem benötigt:

  • Heiratsurkunde
  • Angaben zu den Ehegatten
  • Informationen über gemeinsame Kinder
  • Angaben zu den Rentenanwartschaften

3. Versorgungsausgleich

Nach Eingang des Scheidungsantrags prüft das Familiengericht regelmäßig den Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ermittelt und ausgeglichen.

Hierzu erhalten die Beteiligten Fragebögen, die sorgfältig ausgefüllt werden müssen. Da die Rentenversicherungsträger die erforderlichen Auskünfte erteilen müssen, kann dieser Verfahrensabschnitt häufig mehrere Monate in Anspruch nehmen.

4. Der Scheidungstermin beim Familiengericht

Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, bestimmt das Familiengericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur wenige Minuten. Der Richter stellt Fragen zur Trennung und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen.

Auch in diesem Termin werden keine „Scheidungspapiere“ unterschrieben. Vielmehr hört das Gericht die Ehegatten an und entscheidet anschließend über die Scheidung der Ehe.

5. Der Scheidungsbeschluss

Am Ende des Verfahrens erlässt das Familiengericht den Scheidungsbeschluss. Erst mit diesem gerichtlichen Beschluss wird die Ehe rechtlich beendet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beschluss bereits unmittelbar nach dem Termin rechtskräftig werden. In anderen Fällen tritt die Rechtskraft erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen ein.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine einvernehmliche Scheidung ohne weitere Streitpunkte kann häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Sind hingegen Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht zu klären, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

Fachanwalt für Familienrecht in Neubrandenburg

Wenn Sie Fragen zur Trennung, Scheidung, zum Unterhalt oder zu anderen familienrechtlichen Themen haben, berate ich Sie gerne persönlich. Bereits in einem ersten Gespräch lässt sich klären, welche Schritte in Ihrer individuellen Situation sinnvoll und erforderlich sind. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Neubrandenburg.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner