ERBRECHT


Aufgrund der veränderten Altersstruktur der Bevölkerung hat das Erbrecht in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit umfasst vom Erbrecht ist im weitesten Sinne auch das Recht der Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.


Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sind wir in der Lage Ihnen einen „Komplett-Service“ anzubieten.
Dieser beinhaltet die Erstberatung, in welcher die individuell bestehenden Probleme herausgearbeitet werden. Selbstverständlich umfasst diese Beratung auch eine Darstellung der möglichen testamentarischen Gestaltungsmittel. Soweit erforderlich schließt sich an diese Beratung dann die Fertigung einer persönlichen letztwilligen Verfügung (Testament), eines Erbvertrages etc. an. Abgerundet wird die Tätigkeit dann durch die Hinterlegung der so geschaffenen Urkunde.
Besonderes Augenmerk legen wir auf die Berücksichtigung besonderer persönlicher Verhältnisse, wie beispielsweise das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, das Vorhandensein eines behinderten Partners oder Kindes oder die Berücksichtigung von Sozialhilfeempfängern im Rahmen der erbrechtlichen Gestaltung.


Wir beraten und unterstützen Sie bei:

  • der Errichtung von Testamenten (Ehegattentestament, Behindertentestament, alleiniges Testament etc.) und Erbverträgen etc.
  • der Vermeidung oder Bewältigung von Erbschaftsstreitigkeiten
  • der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen