VERKEHRSRECHT


Wir sind seit vielen Jahren im Bereich des Verkehrsrechts tätig. Hier sowohl im verkehrsstrafrechtlichen, als auch im ordnungswidrigkeitsrechtlichen Bereich.
Insbesondere im Bereich des Verkehrsrechtes kommt es auf eine schnelle und kompetente Hilfe an, denn in heutigen Zeiten ist nichts so misslich, wie der Verlust des Führerscheins oder die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs durch einen anderen Verkehrsteilnehmer.


Wir stehen Ihnen unter anderem bei der Bewältigung folgender Probleme zur Seite:

  • Führerscheinentzug
  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der Beschädigung des eigenen Fahrzeugs
  • MPU

Auch an dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass Sie als Beteiligter an einer straßenverkehrsrechtlichen Problematik von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollten. Dies befreit Sie selbstverständlich nicht davon, Angaben zu Ihrer Person machen zu müssen. Kontaktieren Sie in jedem Fall einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Fehler, welche durch eigene Angaben verursacht wurden, lassen sich im Nachhinein nur sehr schwer revidieren.


„Mir ist jemand hinten draufgefahren und bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, da ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten kann.“

 

Das ist so nicht richtig, denn die gegnerische Versicherung übernimmt im Regelfall auch die Kosten des Rechtsanwalts. Grund hierfür ist, dass Verkehrsunfälle eine Vielzahl von rechtlichen Problemen verursachen und der juristische Laie mit deren Lösung häufig überfordert ist.

Rechtsanwaltskosten können daher regelmäßig als sogenannte „Rechtsverfolgungskosten“ beansprucht werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.